Gemeinde Teutschenthal
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Stellungnahme des Gemeinderates zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters Ralf Wunschinski

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit großem Interesse haben Sie sicher die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2019 zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister unserer Gemeinde verfolgt. Sie können sicher sein, dass wir uns als Gemeinderat die Entscheidung nicht leicht gemacht haben, denn schließlich hat eine Mehrheit Herrn Wunschinski zum Bürgermeister gewählt und ihm damit auch Vertrauen entgegengebracht.

Bei dieser Wahlentscheidung haben Sie sich sicher auch davon leiten lassen, dass Herr Wunschinski aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Angersdorf, als Vorsitzender des Finanzausschusses des Kreistages und unserer Gemeinde, als Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft „Westliche Saaleaue“ und danach der Verwaltungsgemeinschaft „Würde/Salza“, seine Tätigkeit im Landtag und auch als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtages genügend Erfahrungen mitbringt, unsere Gemeinde weiter voranzubringen.

Er hat versucht, Visionen zu entwickeln und frischen Wind in die Verwaltung zu bringen. Im Rückblick mussten wir jedoch nach dem 1. Jahr seiner Amtsführung feststellen, dass es sehr viele fragwürdige Entscheidungen gegeben hat, so u.a. in der Personalpolitik bei der Ausschreibung und Anstellung eines nicht qualifizierten Mitarbeiters im Bereich der Bauverwaltung. Ohne Beteiligung des Gemeinderates wurde die Planung eines Kita-Neubau-Projektes in der Ortschaft Angersdorf begonnen, die über den betreffenden Mitarbeiter der Bauverwaltung lief.

Die Beteiligung des Bürgermeisters an einem Kündigungsverfahren einer in Doppelfunktion stehenden Kindergartenleiterin trotz einer offensichtlichen Befangenheit des Bürgermeisters war für uns als Gemeinderäte nicht mehr hinnehmbar.

Auch das Einräumen von Fehlern durch den Bürgermeister ohne konkrete Benennung mit notwendigen Schlussfolgerungen war mehr als unbefriedigend. Nicht hinnehmbar sind auch solche Erklärungen von ihm, wie, er sei in der Kommunalpolitik noch unerfahren, der Gemeinderat bereite sich nicht ordnungsgemäß auf die Sitzungen vor und weiß oft nicht, worüber überhaupt abgestimmt wird und gibt Internas nach außen.

All das und die wachsende Unzufriedenheit unserer Bürger hat uns veranlasst, mit der Beschlussfassung am 27.02.2019 das Abwahlverfahren einzuleiten, damit Sie am 26.05.2019 die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob der Bürgermeister noch Ihr Vertrauen verdient hat oder nicht.

Uns als Gemeinderat wurde in den letzten 1 ½ Jahren oft der Vorwurf gemacht, dass wir nichts unternehmen, um die Missstände in der Verwaltung zu beheben. Dies ist so nicht richtig. Es ist sicher nachvollziehbar, dass man dem Bürgermeister Zeit einräumen muss, um sich in die Aufgaben einzuarbeiten und den richtigen Führungsstil zu finden. Wenn es um konstruktive Beschlussvorlagen im Gemeinderat ging, die der Bürgermeister vorgelegt hat, wurde diesen auch zugestimmt, nicht jedoch zu den bereits geschilderten Unzulänglichkeiten.

Bereits im Januar 2018 haben wir auf zwei Sondersitzungen des Gemeinderates die abzustellenden Probleme analysiert und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen, so u.a. zur sogenannten Kamera-Affäre und zur Bauamtsmitarbeiter-Problematik.

Im Juni 2018 haben wir uns nochmals mit 15 Schwerpunkten der Amtsführung des Bürgermeisters beschäftigt und im Ergebnis von der Kommunalaufsichtsbehörde die Aufnahme eines Disziplinarverfahrens verlangt, das zwischenzeitlich auch eingeleitet wurde.

Ferner waren wir der Auffassung, dass auch ein Anfangsverdacht auf mögliche strafrechtliche Verfehlungen vorliegen könnte, so dass eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister auf den Weg gebracht wurde. Hierzu ermittelt noch die Staatsanwaltschaft.

Im Ergebnis sind wir letztlich zu dem Entschluss gekommen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister bedauerlicher Weise nicht mehr möglich ist, so dass wir zunächst mit dem Beschluss zur Einleitung eines Abwahlverfahrens und der Beurlaubung des Bürgermeisters die notwendigen Konsequenzen gezogen haben, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Die Mitglieder des Gemeinderates

 

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