Gemeinde Teutschenthal
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Aufruf Schiedsstelle Teutschenthal

Die Amtszeit der bisher tätigen Schiedsperson der Gemeinde Teutschenthal endet im Januar 2018.

Hierzu sucht die Gemeinde Teutschenthal für diese ehrenamtliche Tätigkeit neue Schiedspersonen.

Eine Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Leitung des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet.

Für das Amt der Schiedsperson ist nach § 3 SchStG geeignet, wer das Wahlrecht besitzt, im Schiedsstellenbezirk den Hauptwohnsitz hat und wer das 25. Lebensjahr vollendet hat. Näheres regelt das SchStG des Landes Sachsen-Anhalt.

Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört die gütliche Beilegung von Strafsachen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen.

Eine Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung, sondern eine Abgeltung der Sachkosten gemäß § 12 SchStG.

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Teutschenthal, die an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, können sich bei der

Gemeinde Teutschenthal

Büro des Bürgermeisters

Am Busch 19

06179 Teutschenthal

noch bis zum 29.09.2017 schriftlich bewerben.

 

Die Bewerbung sollte enthalten:

-       Name und Vorname (ggf. Geburtsname)

-       Anschrift

-       Geburtsdatum

-       Beruf

-       kurze Schilderung über den bisherigen Werdegang.

© Katharina Zinke-Beinert E-Mail

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