Gemeinde Teutschenthal
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Kein Badebetrieb im Strandbad Pappelgrund

Räumungsklage wird eingereicht

10.08.2020 Wegen anhaltender Beschwerden aus der Bevölkerung über die Nichtöffnung des Pappelgrundes in diesem Jahr sowie wegen des bedauerlichen Zustandes des Bades hat die Gemeinde den Pachtvertrag mit der Bäder- und Eventmangagement GmbH u. a. wegen Verwahrlosung des Pachtgegenstandes fristlos gekündigt und die Betreiberin zur Herausgabe des Bades bis zum 20. Juli 2020 aufgefordert.

Mangels erfolgter Herausgabe und wegen Zurückweisung der Kündigung durch die Pächterin hat der Bürgermeister einen entsprechenden Auftrag zur Einreichung der Räumungsklage gegen die Pächterin erteilt.

Die Gemeinde Teutschenthal hat darüber hinaus gegen die Bäder- und Eventmangagement GmbH Klage beim Landgericht Halle wegen nicht gezahlter Betriebskostenabrechnungen aus den Jahren 2015 – 2018 im fünfstelligen Bereich eingereicht.

Hintergrund:

Der Pappelgrund ist ein Freibad im Eigentum der Gemeinde Teutschenthal und wurde im April 2013 an die Bäder- und Eventmanagement GmbH verpachtet. Das Naturbad wurde jedoch in den letzten Jahren nur unregelmäßig geöffnet und es kam immer wieder zu Beschwerden, weil die Badegäste vor verschlossenen Türen standen. Nachdem die Pächterin bereits zu Beginn diesen Jahres öffentlich hat verlauten lassen nicht mehr für das Strandbad zuständig zu sein, ist sie von der Gemeinde Teutschenthal unter Fristsetzung zur Instandsetzung und Öffnung aufgefordert worden. Nunmehr hat die Pächterin ankündigen lassen, dass Strandbad Pappelgrund in diesem Jahr nicht öffnen zu wollen.

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