Information der Gemeinde zu aktuellen Verwaltungsthemen und Verfahrensabläufen
31.01.2019
1. Prüfung durch Kommunalaufsicht – Verwaltung arbeitet zu
Die Kommunalaufsicht prüfte 2017 und 2018 unterschiedliche Sachverhalte aus verschiedenen Verantwortungsbereichen. Davon sind die meisten mit Unterstützung durch die Verwaltung bereits gründlich aufgearbeitet. Die Kommunalaufsicht konnte meist eine korrekte Bearbeitung durch die Gemeinde oder einzelne Mitarbeiter der Gemeinde feststellen. Dies wurde der Verwaltung zuletzt in einem Schreiben vom 27.12.2018 bestätigt. Dienstaufsichtsbeschwerden werden grundsätzlich durch die Verwaltung bearbeitet und beeinträchtigen die Arbeit des Bürgermeisters nicht.
2. Kitaleitung Langenbogen/Angersdorf
Entgegen anderslautender Presseberichte in der vergangenen Woche wurde der derzeitigen Leiterin der beiden Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen Langenbogen und Angerdorf nicht zum Ende des Jahres 2018 gekündigt.
Die Verwaltung der Gemeinde (Fachbereich Kita) prüft derzeit eine anonyme Beschwerde über die Arbeit der Kitaleiterin. Diese ist seit elf Jahren in der Gemeinde Teutschenthal angestellt und leitet seit vielen Jahren die Kindertagesstätte „Nesthäkchen“ in Langenbogen. Aufgrund ihrer umfassenden Leitungserfahrung wurde ihr im März 2017 zusätzlich die damals vakante Stelle der Leitung der Kita „Kleine Strolche“ in Angersdorf übertragen (nachdem vorher eine Neubesetzung scheiterte und es dringend einer Lösung bedurfte). Seitdem hat die Mitarbeiterin mehrere Arbeitsorte und ist nicht immer für alle Beteiligten gleichermaßen ansprechbar. Zudem hat sie seit 2017 die Genehmigung der Gemeinde für eine geringe Nebentätigkeit in einem eigenen Unternehmen.
Die Gemeinde Teutschenthal sieht sich sowohl in der Pflicht, die anonymen Vorwürfe gründlich zu prüfen, als auch in der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber für die langjährige Mitarbeiterin.
3. GTS: Genehmigungsverfahren der Gemeinde völlig korrekt
Der Betreiber der Grube Teutschenthal GTS GmbH & Co KG ist mit der Verfahrensweise der Gemeinde bei der Genehmigung Sonn- und Feiertagsarbeit unzufrieden. Zuständig ist hier nicht der Bürgermeister, sondern ein Sachbearbeiter, der den Fall völlig korrekt bearbeitet hat.
Der Betreiber GTS bemängelte einerseits die seiner Meinung nach zu langen Bearbeitungszeiten und wünschte sich Genehmigungen innerhalb weniger Tage. Gesetzlich hat die Gemeinde jedoch für die Bearbeitung einen Zeitraum von 3 Monaten zur Verfügung. Dieser Zeitraum wurde stets eingehalten, es fehlt also eine Grundlage für die Beschwerde. Die Gemeinde bemüht sich nichtdestotrotz immer um schnelle Bearbeitung, das begründet aber keinen Rechtsanspruch darauf. Besonders aufgrund personeller Engpässe kann die Bearbeitungszeit variieren. Aber auch die Abwägung der einzelnen Interessen muss sorgfältig getroffen werden. Andererseits bemängelte die GTS inhaltliche Nachfragen des Sachbearbeiters und die Verweigerung der Genehmigung an zwei Feiertagen (18.11. Volkstrauertag und 25.11. Totensonntag) da diese Tage einem erhöhten Schutz unterliegen (§ 5 Gesetz über Sonn- und Feiertage LSA). Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, die Interessen aller Beteiligten genau abzuwägen. Das ist nur anhand des konkreten Antrags möglich und kann nicht im Vorhinein und generell erteilt werden. Besonders an Feiertagen, die erhöhtem Schutz unterliegen, muss die spezifische und zeitliche Dringlichkeit sehr genau dargelegt werden. Die Sondergenehmigung darf nicht dazu genutzt werden, um ggf. Versäumtes kurz vor Jahresschluss nachzuholen.
Hintergrund: Die Grube hatte bereits Anfang 2018 einen Antrag zu der zentralen Sanierungsmaßnahme in der Schachtröhre des Schachts „Halle“ gestellt. Der Antrag wurde zuständigkeitshalber beim LAGB gestellt und das Bauamt der Gemeinde war bei dem Verfahren beteiligt. Die Sonn- und Feiertagsarbeit muss aber separat beim Gewerbeamt beantragt werden. Diese Prozedere ist der GTS auch seit vielen Jahren bekannt und wurde immer so praktiziert. Die erste Anzeige der Sonntagsarbeit erfolgte am 17.09.2018 an den Mitarbeiter im Gewerbeamt. Da dieser bislang nicht in das Verfahren involviert war, hatte er mit E-Mail vom 20.09.2018 eine Begründung nachgefordert. Anschließend hat der Mitarbeiter dann sehr sorgfältig die mögliche Beeinträchtigung der Bevölkerung (insbesondere mögliche Ruhestörung) und die Rechtsgrundlagen geprüft. Es gab Vorortbesichtigungen, um abzuwägen in welcher Entfernung die nächste Wohnbebauung liegt. Diese erste Prüfung war etwas zeitaufwändiger, aber zu diesem Zeitpunkt bestand bereits das Problem der Geruchsbelästigung und damit war eine genaue Prüfung unumgänglich. Die Grube hat abschließend bis auf die beiden genannten Ausnahmen die Genehmigung erhalten und auch alle weiteren Anträge wurden genehmigt. Zurzeit liegt wieder ein Antrag für die Sonntagsarbeiten vom 10.02. bis 31.03.2019 vor.
4. Kita-Neubau: Gemeinderat beschließt Neubau
Dieses Thema wurde vom Bürgermeister bereits am 14.06.2018 öffentlich aufgeklärt, Fehler wurden eingeräumt und behoben. Im Interesse der Kinder und aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Gebäudes wurde umgehend eine neue Lösung für einen Neubau entwickelt. Der Gemeinderat hat diesen Neubau im Zuge der Haushaltsplanung am 15.01.2019 einstimmig beschlossen („Verpflichtungsermächtigung“ in Höhe von 3.000.000 € für den Bau der Kita Angersdorf).
Auch in die ursprünglichen Planungen war der Gemeinderat einbezogen: Bereits im März 2017 gab es zu diesem Thema einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, im Haushalt 2017 wurden hierfür 150.000 Euro eingeplant.