Information der Bauverwaltung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Sanierungsgebiet Teutschenthal - West
Seit 1997 werden im Sanierungsgebiet durch die Gemeinde Teutschenthal die Straßen und deren begleitende Anlagen mit Fördermitteln ausgebaut. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.1999 wurde die förmliche Satzung über das Sanierungsgebiet Teutschenthal-West beschlossen. Das Sanierungsgebiet ist auf ca. 22 ha festgelegt. Auf der Grundlage der Satzung wurden im Sanierungsgebiet aufgezeigte städtebauliche Missstände durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert.
Eine direkte Förderung von privaten Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde bisher nicht in Erwägung gezogen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ermuntern, sich verstärkt der Sanierung Ihrer Gebäude zu widmen. Die Gemeinde ist bisher nicht in der Lage gewesen, Baumaßnahmen direkt finanziell zu fördern. Jedoch ist eine indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibungen gem. § 7h, 10f und 11a EStG (Einkommensteuergesetz) möglich. Voraussetzung ist, dass der Antragssteller steuerlich veranlagt ist und sich das Gebäude im Sanierungsgebiet befindet.
Vor der Beauftragung von Baumaßnahmen ist eine sanierungsrechtliche Genehmi-gung nach § 144, 145 BauGB und ggf. eine Baugenehmigung einzuholen sowie mit der Gemeinde eine Durchführungsvereinbarung abzuschließen.
In dieser Vereinbarung verpflichten Sie sich zur Modernisierung und Instandsetzung eines Gebäudes entsprechend den Sanierungszielen und die Gemeinde verpflichtet sich, nach Abschluss der Bauarbeiten, zur Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt, die Sie dann Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung beifügen können.
Bei der Vorbereitung des Antrags auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB und der Vorbereitung der Durchführungsvereinbarung sind Ihnen
Frau Sieweke vom Bauamt (Tel. 034601 36635) und Herr Möbius vom Sanierungs-träger SALEG (Tel. 0345 2051639) gern behilflich. Sie stehen Ihnen außerdem an jedem ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 16.00 18.00 Uhr im Bauamt Zimmer 101 zur persönlichen Beratung zur Verfügung.
Nach vorheriger Abstimmung ist auch eine für Sie kostenfreie Beratung vor Ort mög-lich.
Mit freundlichen Grüßen
André Herzog
Bürgermeister