Gemeinderat leitet Abwahlverfahren ein/ Bürgermeister möchte im Amt bleiben
13.02.2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal hat gestern Abend über einen Antrag zum Abwahlverfahren des Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 64 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beraten und sich mit deutlicher Mehrheit für die Einleitung des Abwahlverfahrens entschieden. Da der entsprechende Beschluss aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes frühestens drei Tage nach der Antragstellung gefasst werden darf, hat das Gremium eine nächste Sitzung für den 27.02.2019 im Ortsteil Dornstedt festgelegt.
Neben dem Beschluss zum Abwahlverfahren wird der Gemeinderat in dieser Sitzung auch zu entscheiden haben, ob der Bürgermeister bis zur Abwahl durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde seine Amtsgeschäfte weiterführen darf.
Bürgermeister Ralf Wunschinski erklärte, dass er die Vorwürfe als ungerechtfertigt ansehe, diese gern ausräumen wolle und er im Amt bleiben möchte.