Gemeinde Teutschenthal
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Erklärung der Vereine für die Nutzung der Sportstätten und Räumlichkeiten der Gemeinde Teutschenthal ab 02.06.2020

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
 
wir freuen uns, dass die Vereine Ihre Vereinstätigkeit, wenn auch vorerst unter eingeschränkten Bedingungen, wieder aufnehmen können.
 
Hiermit gibt die Gemeinde Teutschenthal als Betreiber der Dorfgemeinschaftshäuser, Freizeitzentren, Turnhallen und Sportplätze unter Beachtung der Regelungen der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wieder zur Nutzung frei.
Zu beachten ist: wurde die Betreibung der Sportstätten (Sportplatz) von der Kommune auf Dritte übertragen, z.B. einen Sportverein, ist dieser für die Freigabe und die Umsetzung der weiteren Festlegungen zur Nutzung verantwortlich.
 
Folgende grundlegende Sachen sind zu befolgen: 

  1. alle Vereine, die die Nutzung der Sportstätten wieder in Anspruch nehmen wollen, haben bei der Gemeinde Teutschenthal ein entsprechendes Nutzungs/ -Hygienekonzept nachzureichen
  2. die Größe der Trainingsgruppen wird gem. §1 (1) der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung grundsätzlich auf zehn Personen beschränkt, sollte die Größe der Örtlichkeiten es hergeben, können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln mehrere Gruppen die Räumlichkeiten nutzen. Die Höchstbelegung in den Sporthallen beträgt 15 Personen pro Hallenfeld (Einfeldhalle 15 Personen, Zweifeldhalle 30 Personen usw.) und jeweils zusätzlich 1 Person pro 20 qm in Spezialräumen (z.B. Fitnessraum, Kegelbahn usw.)
  3. die Ausübung erfolgt kontaktfrei unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m
  4. es ist täglich durch jeden Verein eine Anwesenheitsliste zu führen, dies dient bei einer möglichen Infektion der Nachvollziehbarkeit der Infektionskette (Verein, Datum, Räumlichkeit/Turnhalle, Trainingszeit - von/bis, Verantwortlicher + Telefonnummer, Unterschrift Teilnehmer)
  5. Hygieneanforderungen, besonders im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, müssen eingehalten werden
  6. Wettkampfbetrieb findet nicht statt
  7. Zuschauer sind nicht zugelassen
  8. die Nutzung der Umkleide- und Sanitärbereiche sind unter Beachtung der Abstandregelungen und allgemeinen Hygienevorschriften zur Nutzung freigegeben
  9. Veranstaltungen von Vereinen sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 100, ab 01.07.2020 bis 250 Personen möglich
  10. für die Durchführung solcher Veranstaltungen, ist durch den Veranstalter ein entsprechendes Konzept zu erstellen, welches die Umsetzung der Einhaltung der Regelungen des §1 (5) und des § 1 (2) der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beinhaltet und sicherstellt
  11. die Sportler/innen sind gehalten, wenn möglich, vor der Halle im Freien zu warten und nach dem Training sich nicht länger als nötig in der Sportstätte aufzuhalten
  12. beim Sportbetrieb ist durch Öffnen der entsprechend geeignet und zulässigen Fenster und Türen für ausreichend Frischluftzufuhr bzw. eine Luftbewegung zu sorgen
  13.  nur symptomfreie Personen dürfen die Halle betreten, wer in den vergangenen 14 Tagen Erkältungssymptome oder Fieber hatte, darf nicht am Training teilnehmen
  14. die Sportvereine und Sportgruppen haben einmalig im Vorfeld und gegen Unterschrift die vollständige Umsetzung dieser Regeln zu erklären. Das dazugehörige Dokument wird als PDF Datei mit beigefügt und ist der Gemeinde postalisch, per Fax oder per E-Mail einzureichen.

Die Einhaltung der oben genannten Vorgaben während der Nutzung liegt in der Verantwortung der nutzenden Vereine.

Symbol Beschreibung Größe
Umsetzung der 6. SARS-CoV-2EindV
(c) Gemeinde Teutschenthal
0.6 MB
Erklärung der Vereine
(c) Gemeinde Teutschenthal
0.7 MB

© Gemeinde Teutschenthal E-Mail

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Kontakt

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Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

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Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Für den Besuch in der Gemeindeverwaltung ist kein Termin erforderlich.