Die Ordnungsverwaltung informiert
Laut Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Saalekreis besteht
ab Dienstag, den 15. November 2016
im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Teutschenthal mit den Ortsteilen Angersdorf - Asendorf - Benkendorf - Dornstedt - Eisdorf - Etzdorf - Holleben - Köchstedt - Langenbogen - Langenbogen/Bahnhof - Steuden - Teutschenthal - Teutschenthal/Bahnhof - Zscherben
die Stallpflicht für alle gefiederten Haustiere.
Bitte melden sie jeden Fund verendeter Wildvögel beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises unter der
Rufnummer: 03461 40 17 71
oder
bei der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Teutschenthal unter der Rufnummer: 034601 3 66 52.
Berühren sie bitte keine verendeten Wildvögel.
Bitte verfolgen sie die auch die Pressemitteilungen des Landkreises Saalekreis.