Beendigung mehrerer gerichtlicher Verfahren
20.06.2019 Anfang des Monats konnte die Gemeinde Teutschenthal ein weiteres arbeitsgerichtliches Verfahren erfolgreich abschließen.
Das Arbeitsgericht Halle wies am 06.06.2019 die Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers ab, der sich auf eine für einen Bauingenieur (FH) ausgeschriebene Stelle beworben hatte und eingestellt worden war. Später stellte sich jedoch heraus, dass er nicht über die geforderte fachliche Qualifikation verfügte. Nach Bekanntwerden des tatsächlichen beruflichen Werdegangs kündigte die Gemeinde Teutschenthal diesem Arbeitnehmer wegen fehlender fachlicher Eignung und hat nun vor dem Arbeitsgericht Halle Recht bekommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bereits im Februar trennte sich die Gemeinde Teutschenthal endgültig von der Leiterin der Kindertagesstätte im Ortsteil Bahnhof durch Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht und konnte so auch dieses langwierige Verfahren beenden.