Gemeinde Teutschenthal

Informationszugangsgesetz

Bearbeitung von Anfragen in Zusammenhang mit dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) trat am 01.08.2008 in Kraft und ermöglicht den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Landes Sachsen-Anhalt, darunter auch Kommunen.

Anspruchsberechtigt ist jeder; eine eigene Betroffenheit - rechtlich oder tatsächlich - wird nicht verlangt. Der Anspruch richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde.

Im Gesetz sind viele Ausnahmen geregelt. Beispielsweise dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen personenbezogene Daten zugänglich gemacht werden. Informationen, welche die nationale Sicherheit gefährden können, werden nicht weitergegeben. Auch bestimmte Einrichtungen und Organisationen sind vom Informationszugang ausgeschlossen. Details zu diversen Ausschlusstatbeständen können im Gesetz nachgelesen werden.

Der Informationszugang muss unverzüglich gewährt werden, nach Möglichkeit binnen eines Monats. Überschreitungen der Frist sind von der Behörde zu begründen.

Hinweise zur fachlichen Bearbeitung der Informationsanträge geben die Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Funktion als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit unter www.datenschutz.sachsen-anhalt.de.

Für die Bearbeitung eines Antrages nach dem Informationszugangsgesetz können Gebühren und Auslagen durch die Behörde erhoben werden, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA Kost VO) regelt Einzelheiten.

Antragstellung

Die Anträge für den Zugang zu amtlichen Informationen richten Sie bitte unter dem Stichwort "IZG LSA" an die Gemeinde Teutschenthal, Am Busch 19, 06179 Teutschenthal oder elektronisch an kontakt@gemeinde-teutschenthal.de

Das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG) schreibt keine bestimmte Form für Ihre Auskunftsanträge vor. Sie können mündlich, per Brief, Fax oder E-Mail anfragen.

Als Anregung ist ein Muster eingestellt, das Sie nach Ihren jeweiligen Wünschen variieren können.

Symbol Beschreibung Größe
Antrag auf Erteilung von amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz
PDF
0.1 MB

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr