Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat der Ortschaft Dornstedt am 10. November 2024
Am 10 . November 2024 findet in der Gemeinde Teutschenthal die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat der Ortschaft Dornstedt.
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dornstedt besteht nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Teutschenthal aus 3 Mitgliedern. Im Ergebnis der allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen am 09.06.2024 konnten bei
der Ortschaftsratswahl von 3 Sitzen nur 2 besetzt werden. Ausweislich der Niederschrift des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses lagen ausschließlich 2 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern vor. Entsprechend der anzuwendenden Mehrheitswahl wurden 2 Sitze besetzt.
Eine Ergänzungswahl ist u.a. dann erforderlich, wenn die gesetzliche Mindestzahl von 3 Mitgliedern nicht erreicht wurde. Nach der in der Hauptsatzung bestimmten Mitgliederzahl muss der Ortschaftsrat aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen. Bezogen auf das Wahlergebnis vom 09.06.2024 ist somit eine Ergänzungswahl erforderlich, da die Mindestmitgliederzahl nicht erreicht wurde. Das Scheitern der Wahl i.S.d. § 42 Abs. 2 Nr. 3 KWG ISA wurde durch den Gemeindewahlausschuss bereits festgestellt.