Gemeinde Teutschenthal
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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. September 2026

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. September 2026

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. September 2026

1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Teutschenthal wird in der Zeit vom 17.08.2026 bis 21.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Teutschenthal; Zimmer 120 und 121 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten (nicht barrierefrei).

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält kann in der Zeit vom 17.08.2026 bis 21.08.2026, spätestens am 21.08.2026 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Teutschenthal, Am Busch 19 in 06179 Teutschenthal einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann bei der Gemeinde schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 16.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn die Person nicht Gefahr laufen will, dass die Person das Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 29 Saalekreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

aa) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 8 Landeswahlordnung (LWO) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1 LWO versäumt hat.

bb) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 14 Abs. 8 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist.

cc) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

Wahlscheine können bis zum 04.09.2026, 15.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 5.2. angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person:

c) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

d) einen amtlichen weißlichen Stimmzettelumschlag,

e) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und

f)  ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtige vertritt. Dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Teutschenthal, den 07.08.2026

Michael Stöhr
Wahlleiter

© Stefanie Becker E-Mail

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Für den Besuch in der Gemeindeverwaltung ist kein Termin erforderlich.