Gemeinde Teutschenthal
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Rechtsstreit Strandbad Pappelgrund

02.07.2021 Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist hat die Beklagte, die Bäder- und Eventmanagement GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Nobel, gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle fristgerecht Berufung eingelegt.

Der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Teutschenthal und der Bäder- und Eventmanagement GmbH wird daher vor dem Oberlandesgericht Naumburg in zweiter Instanz fortgeführt. Eine Entscheidung zu dieser Angelegenheit wird in den nächsten Monaten erwartet.

Das Landgericht Halle hatte in seiner Entscheidung vom 17.05.2021 für Recht erkannt, dass die Bäder- und Eventmanagement GmbH verpflichtet ist an die Gemeinde Teutschenthal ein Betrag über 12.711,50 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Weiteren hatte das Gericht entscheiden, dass die Beklagte das Strandbad zu räumen und an die Gemeinde Teutschenthal im geräumten Zustand herauszugeben hat.

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