Gemeinde Teutschenthal
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Information zum Bauvorhaben „L 164 Ersatzneubau BW 0014 über den Würdebach OD Teutschenthal“ in Verbindung mit der Fällung einer Eiche

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Wochen erreichten die Gemeindeverwaltung viele Nachfragen besorgter Teutschenthalter/-innen bezüglich der Fällung einer alten Eiche am Würdebach.

Gegenüber der Gemeindeverwaltung wurde hierzu kundgetan, dass die Sinnhaftigkeit der Maßnahme in Frage gestellt wurde.

Die Gemeindeverwaltung möchte hier dazu Stellung nehmen und über den Hintergrund der alternativlosen Maßnahme berichten – jedoch auch ein Ausblick geben, welche positiven Maßnahmen folgen werden.

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, plant als Straßenbaulastträger den Ersatzneubau der Würdebachbrücke Teutschenthal, L 164 –

BW 0012. Die Landesstraße L 164 verbindet Teutschenthal mit Halle/Saale und besitzt eine regionale Verbindungsfunktion zu den Bundesautobahnen BAB 143 und 38.

Als Baujahr der vorhandenen einfeldrigen Brücke geht aus den Unterlagen das Jahr 1880 hervor. Dem aktuellen Zustandsbericht ist zu entnehmen, dass am Gesamtbauwerk erhebliche Schäden festgestellt worden, welche die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes maßgeblich beeinträchtigen, so dass ein Ersatzneubau unvermeidbar ist.

Im Zusammenhang mit dem Abbruch des vorhandenen Bauwerkes und dem Errichten der Baugrube für das neue Bauwerk ist die Fällung einer alten, vitalen Eiche unmittelbar am bestehenden Widerlager unvermeidbar. Dies resultiert aus dem Standort des neuen Bauwerkes.

Auf Grund der Nähe des Baumes zum Bauwerk (ca. 0,5 m) und seiner Lage innerhalb der Baugrube besteht keine Möglichkeit, diesen Baum zu erhalten. Auch eine bauzeitliche Sicherung des Baumes innerhalb der Baugrube, z.B. durch Spundwände und andere Wurzelschutzmaßnahmen wurden geprüft und verworfen, da solche Maßnahmen in unmittelbarer Stammnähe sämtliche Wurzeln kappen und die Vitalität des Baumes zerstören würden. Ein Absterben innerhalb des nächsten Jahres wäre die Folge.

Der Gehölzverlust und artenschutzrechtliche Aspekte wurden in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet und entsprechende Maßnahmen zur Kompensation unter Berücksichtigung der örtlichen Baumschutzsatzung festgelegt.

Das Ziel soll die Wiederherstellung aktuell vorhandener Biotopstrukturen im Bereich der Baumaßnahme sein.

Dazu werden die benötigten Bauflächen im Ufer- und Böschungsbereich des Würdebaches nach der Fertigstellung des Bauwerkes wieder mit Rasenansaat versehen (Ausgleichsmaßnahme 1). Eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist Bestandteil der Maßnahme.

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A 2 erfolgt auf der kleinen Parkanlage hinter der Sparkasse eine Pflanzung von:

  • einer Stieleiche (Quercus ronur) ca. 10 m südlich des Standortes der vorhandenen Eiche;
  • zwei Amber (Liquidambar styraciflua), eine Felsenbirne (Amelanchier spec.) und eine Kornelkirsche (Cornus mas) im Innenbereich des Rundweges.


Zur Pflanzung werden standortgerechte, farbenfrohe Arten genutzt, die sich in innerstädtischen Parkanlagen bewährt haben. Bestandteil der Maßnahme ist auch die fachgerechte Fertigstellungs- und Entwicklungspflege mit Wässerung und Rückschnitt über insgesamt drei Vegetationsperioden.

Die Gemeindeverwaltung bedauert ebenso die Fällung der Eiche. Glücklicherweise werden Ausgleichsmaßnahmen den Einschnitt in das Biotop kompensieren und zu mehr Nachhaltigkeit führen.

Ihre Bau- und Ordnungsverwaltung
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Hinweis: An den Brückentagen Freitag, den 2. Mai 2025, sowie Freitag, den 30. Mai 2025 , bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.