Kita-Hortbeiträge Februar 2021
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die Gemeinde Teutschenthal erhebt die Kita-Hortbeiträge für den Monat Februar mit Fälligkeit 01.02.2021 vorerst nicht, bis das Land-Sachsen Anhalt verkündet, wie es ab 14.02.2021 mit der Betreuung in Kindertagesstätten weiter geht. Sollte ab 14.02.2021 der Regelbetrieb wieder einkehren, werden die Gebühren rückwirkend eingezogen. Diejenigen, die per Dauerauftrag überweisen, haben ebenfalls sicherzustellen, dass die Gebühren rückwirkend bei der Gemeinde Teutschenthal eingehen. Wird durch das Land-Sachsen Anhalt die Notbetreuung auf den gesamten Februar ausgeweitet, werden Sie über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Kita-Hortgebühren entsprechend informiert.