Neue Corona-Regelungen ab 28. Mai 2020
Wie in den letzten Tagen aus Presseberichten zu entnehmen war, beabsichtigt die Landesregierung ab 28.05.2020 weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hier eine Zusammenfassung:
- Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte – seien es Zelt-, Campingplätze oder Ferienhäuser – ab 28. Mai dürfen für touristischen Übernachtungen wieder öffnen;
- private Feiern sollen in der Familie mit bis zu 20 Personen wieder möglich sein;
- professionell organisierte Hochzeitsfeiern und Beisetzungen werden wieder gestattet, allerdings zunächst mit maximal 100 Personen;
- Schwimmbäder, Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes und mit reduzierten Besucherzahlen wieder für die Öffentlichkeit genutzt werden können;
- Kindereinrichtungen sollen ab dem 2. Juni unter Auflagen zum Regelbetrieb zurückkehren;
- Das Besuchsverbot in Krankenhäusern soll aufgehoben werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bis zur Veröffentlichung der endgültigen Landesverordnung keine Fragen zu etwaigen Details beantworten können. Sofern die Landesregierung die neue Verordnung veröffentlicht, werden wir diese unverzüglich auf den bekannten Medien veröffentlichen.