Gemeinde Teutschenthal
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Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK)

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Endfassung des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes (IGEK) für die Gemeinde Teutschenthal

Das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) für die Gemeinde Teutschenthal ist beschlossen und vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels mit Schreiben vom 18.08.2023 anerkannt worden.

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner aller Ortsteile der Gemeinde Teutschenthal,
die beschlossene Endfassung des IGEK der Gemeinde Teutschenthal liegt uns als Arbeitsgrundlage nunmehr seit Juni 2022 vor. Das IGEK formuliert Leitbild, Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Teutschenthal und leitet entsprechende Maßnahmen ab. Mit dem IGEK gibt sich die Gemeinde selber eine Orientierungshilfe und einen Handlungsleitfaden für die langfristige Entwicklung (Zeithorizont 10-15 Jahre). Es soll gleichfalls die Aufgabe eines Steuerungs- und Kontrollinstruments erfüllen, mit dessen Hilfe überprüft werden kann, in welchem Umfang die gesetzten Ziele der Gemeindeentwicklung tatsächlich erreicht wurden.

Mit dem IGEK werden die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Herausforderungen sowie Potenziale der Gemeinde herausgestellt. Es soll ein Zusammenwachsen innerhalb der Gemeinde gefördert werden. Die Gemeinde Teutschenthal weist aufgrund ihrer naturräumlichen und verwaltungsstrukturellen Entwicklungsgeschichte vielfältige Potenziale auf, die miteinander zu verbinden und zu stärken sind.

Mit dem IGEK bekennt sich die Gemeinde Teutschenthal zu einer gesamtgemeindlichen städtebaulichen und schwerpunktorientierten Entwicklung des Gemeindegebietes. Es dient als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien zur Förderung von Maßnahmen und somit dem gezielten Einsatz kommunaler Mittel.

Der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 die Aktualisierung/Ergänzung des IGEK zu Punkt 5.3 „Einzelhandel / Nahversorgung“ beschlossen.

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IGEK_1. Änderung 20241119 um Einzelhandel und Nahversorgung.pdf
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2022-06-30_IGEK Teutsch_Beschlussfassung.pdf
14 MB

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