Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.