Gemeinde Teutschenthal
Sie befinden sich hier: Startseite » Bürger + Verwaltung » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.

Zuständige Stelle

Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Aktuell gewählt: Teutschenthal (0617..)
 

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365