Gemeinde Teutschenthal

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Wahltermin
Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages, Gemeinde- und Ortschaftsrates) in Sachsen-Anhalt Sonntag, den 9. Juni 2024, bestimmt.

Wahlgrundsätze
Der Gemeinderat und Ortschaftsrat wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. Gemäß § 37 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Gemeinderäte für die Gemeinde Teutschenthal 28.

Weiterhin betragen die Anzahl der Mitglieder der Ortschaftsräte:
Dornstedt 3
Steuden 3
Zscherben 5
Holleben 5
Angersdorf 5
Langenbogen 5
Teutschenthal 7

Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber geben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/ oder Wahlvorschläge verteilen werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.

Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Teutschenthal wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit
Wählbar in den Gemeinde- und Ortschaftsrat sind Bürger der Gemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

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Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
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© Marie-Luise Brahmann E-Mail

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365