Gemeinde Teutschenthal
Sie befinden sich hier: Startseite » Bürger + Verwaltung » Bürgerservice » Gewerbeamt

Reisegewerbekarte beantragen (ausstellen)

Beschreibung der Dienstleistung

Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet, Bestellungen aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Die Beantragung erfolgt über das Gewerbeamt der Gemeinde Teutschenthal. Dort erfahren Sie im Einzelnen, für welche Tätigkeiten Sie eventuell auch keine Reisegewerbekarte benötigen bzw. welche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang verboten sind.

Gebühr

Die Gebühr wird entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) nach Verwaltungsaufwand im Einzelfall erhoben. 

Erforderliche Unterlegen

Feilbieten von Waren im Reisegewerbe - Einzelgewerbe:

  • ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (zusätzlich für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis) 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) - nicht älter als drei Monate
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - nicht älter als drei Monate
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei der Gemeinde Teutschenthal
  •  Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis – Beantragung beim zuständigen Amtsgericht - nicht älter als drei Monate
  • 1 Passbild  


Feilbieten von Speisen und Getränken – erforderliche Unterlagen wie oben, aber zusätzlich:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Belehrung nach Infektionsschutzgesetz)


Feilbieten von Waren im Reisegewerbe für eine Juristische Person – erforderliche Unterlagen für eine GmbH:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Juristische Person und Geschäftsführer (GF)
  • Führungszeugnis - nur GF (Beantragung bei der zuständigen Wohngemeinde)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis - Juristische Person und GF
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - Juristische Person und GF
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei der Gemeinde Teutschenthal für Juristische Person; GF von zuständiger Wohnsitzbehörde


Zusätzliche Hinweise

Jeder Inhaber einer Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, die diese bei ihrer Tätigkeit mitzuführen haben. Dies bezieht sich auch auf die selbständige unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. 

Rechtsgrundlagen

§ 55, § 56 Gewerbeordnung (GewO)

 

Symbol Beschreibung Größe
Antrag Reisegewerbe
(c) Gemeinde Teutschenthal
0.1 MB

© Gemeinde Teutschenthal E-Mail

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365